Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der
Notebook Werkstatt Fulda
Harald Kremer
Lütterzer Str. 7
36041 Fulda
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere hier dargestellten
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil
und gelten für alle und somit auch zukünftige Geschäfte,
Lieferungen und Leistungen von der Notebook Werkstatt Fulda,
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und
sind für PC und Notebook Reparatur Dienstleistungen der Notebook
Reparatur Werkstatt gültig. Sie werden vom Kunden in vollem
Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Fassung akzeptiert.
(2) Abweichenden, entgegenstehenden
oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen und werden auch nicht Vertragsbestandteil.
(3) Verbraucher im Sinne dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die
das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne
dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
(4) An allen in Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z.B.
Kostenvoranschläge, Angebote usw.) sowie Informationen
körperlicher und nicht körperlicher Art, behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor und diese Unterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Telefonische Auskünfte
sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.
(5) Über die Internetseiten
www.kremer-computer-systeme.de,
www.notebook-werkstatt-fulda.de,
www.harald-kremer.com,
www.k1-praxis.de,
www.wir-kaufen-dein-notebook.de, www.die-notebook-werkstatt.de, www.kcs-fd.de,
www.notebook-mechanix.de,
www.nwf-fd.de www.pc-laptop-reparatur.de, www.top-i-shop.de, www.rhoen-land.de,
www.pc-doktor-fulda.de bietet die Notebook Werkstatt Fulda auch
die Reparatur von elektronischen Geräten (PCs, Notebooks, Tablet,
Drucker und Peripherie) an. Die Reparatur dieser Geräte stellt
eine Dienstleistung dar welche im Rahmen eines
Dienstleistungsvertrags erbracht wird.
§2 Diagnose
und Kostenvoranschlag
Notebook Werkstatt Fulda führt eine
kostenlose Diagnose zur Ermittlung der Reparaturkosten durch.
Der Kostenvoranschlag wird als Gesamtpreis der Reparatur dem
Kunden telefonisch, persönlich oder per Email mitgeteilt.
Wünscht der Kunde einen schriftlich detaillierten
Kostenvoranschlag für eine Versicherung oder Gutachter werden
die Kosten nach Aufwand (17,25 Euro zzgl. MwSt. pro angefangene
15 min. zzgl. Versandkosten in Rechnung gestellt. Zur Erstellung
eines Kostenvoranschlags sind teilweise Eingriffe in das Gerät
notwendig, daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät
unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben
werden. Wird eine Reparatur nach der Diagnose und
Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, so braucht der
untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück
versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich
nicht möglich oder vertretbar ist.
§3 Auftragserteilung und Vertragsabschluss für
Reparaturwerkstatt Die Auftragserteilung kann telefonisch, per
Mail, persönlich oder online über die im §1 aufgeführten Domains
im Menüpunkt (Reparaturbegleitschein) durch den Kunden
übermittelt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die von
ihm angegebene Emailadresse für die Auftragsabwicklung korrekt
angegeben wird. Der Empfang der Emails von Notebook Werkstatt
Fulda, muss auch bei Einsatz von einem Spamfilter,
sichergestellt sein. Ein Reparatur-Vertrag kommt erst zustande
durch die telefonische, persönliche oder schriftliche
Reparaturfreigabe des Kunden durch Email, Fax oder per Post.
Erteilt der Kunde die Reparaturfreigabe, kann Notebook Werkstatt
Fulda bis zur Erreichung des freigegebenen Betrages unmittelbar
tätig werden. Übersteigen die Reparaturkosten den Betrag der
Reparaturfreigabe, informiert Notebook Werkstatt Fulda den Kunden vor
Reparaturbeginn über die Kosten. Der Kunde kann dann
entscheiden, ob er die Reparatur durchführen möchte oder nicht.
§4 Reparatur,
Termine und Durchführung
Reparaturtermine von der Notebook Werkstatt Fulda sind
grundsätzlich unverbindlich, die Reparatur kann sich ja nach
Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Fehlerumfang verzögern. Jede
Hardware Reparatur oder Kostenvoranschlag erfordert einen
Eingriff in das Gerät. In seltenen Fällen ist es nicht möglich,
den Zustand wieder so herzustellen wie er vor dem Eingriff
bestand. Daher hat der Kunde kein generelles Recht auf
Wiederherstellung des Originalzustandes. Sofern bei der
Auftragserteilung (schriftlich) nichts anderes vereinbart wurde,
gehen getauschte Teile in das Eigentum der Notebook Reparatur
Werkstatt über. Defekte Teile sind daher vom Kunden bei
Auftragserteilung anzufordern! Notebook Werkstatt Fulda ist
grundsätzlich berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder
Werkstatt vorzunehmen, bzw. auch Subunternehmer mit der
Auftragserfüllung zu beauftragen.
§5 Abholung,
Aufbewahrung
Holt der Kunde das Gerät trotz mehrfacher schriftlicher (Email,
Fax) Anmahnung, (Abholaufforderung und 2-fache erfolglose
Mahnung) nicht ab, oder die Rechnung wird nicht beglichen, sind
wir berechtigt das Gerät nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von
3 Monaten, ab Abholaufforderung in unseren Bestand zu
übernehmen. Wird das Gerät nicht innerhalb vier Wochen nach der
Abholaufforderung abgeholt, oder die Rechnung nicht beglichen,
behält sich Notebook Werkstatt Fulda vor, für die Aufbewahrung
und Lagerkosten von 5 Euro pro Woche zu berechnen. Nach Ablauf
von 4 Wochen nach der ersten Abholaufforderung haftet Notebook
Werkstatt Fulda für Beschädigungen und Verlust des Gerätes
nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit.
§6 Erweitertes
Pfandrecht
Notebook Werkstatt Fulda steht wegen Forderungen eines
Reparaturauftrags ein vertragliches Pfandrecht zu. Das Gerät
bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Besitz
der Notebook Werkstatt Fulda.
§7
Gewährleistung
Es gelten bei allen Verkäufen die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte, die durch §7 dieser AGB modifiziert
werden. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für
gebrauchte Ware ein Jahr ab Warenlieferung. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Unternehmer müssen
offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer
Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber Notebook
Werkstatt Fulda anzeigen; andernfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung bzw. Mitteilung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für
Kaufleute gilt § 377 HGB. Es gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Für neue Ersatzteile gilt die jeweils vom
Hersteller gewährte Garantie. Bei Unternehmern wird die
Gewährleistung bei neuen Ersatzteilen auf 6 Monate begrenzt und
bei gebrauchten ausgeschlossen. Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind: Schäden die auf unsachgemäße Handhabung
zurückzuführen sind Schäden die trotz gleicher Fehlersymptome
andere Ursachen haben Software- und Datenüberspielungen sowie
Datenverlust Verschleißbedingte Schäden (Akku, Laufwerke,
Festplatten) Die Gewährleistung für Reparaturen mit dem Einsatz
neuer Ersatzteile beträgt 12 Monate. Die Garantiezeit der neuen
Ersatzteile gibt der Hersteller vor. Etwaige Mängel sind
unverzüglich nach Abnahme, innerhalb einer Woche, schriftlich
mitzuteilen. Die Gewährleistung einer Dienstleistung ist
ausgeschlossen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der
Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. 2
Nachbesserungen sind zulässig.
§8 Haftung
Eine Haftung von Notebook Werkstatt Fulda wird nur für Schäden
die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist
beschränkt. Bei Schadensersatzansprüchen sind wir zur
kostenfreien Instandsetzung oder zum Ersatz berechtigt. Ist eine
Instandsetzung oder Ersatz mit unverhältnismäßig hohen Kosten
verbunden, kann Notebook Werkstatt Fulda auch den Zeitwert des
Gerätes ersetzen (Wert zum Tag der Beschädigung). Notebook
Werkstatt Fulda übernimmt keine Haftung für Datenverluste
während einer Reparatur von Hard- oder Software. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe des Kunden ist vor der
Reparatur eine Datensicherung vorzunehmen!
§9
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten unsere
Preise ab Büro Fulda. Abholungen sind in bar, Lieferungen durch
Vorkasse oder PayPal ohne jeden Abzug und zzgl. anfallenden
Bearbeitungsgebühren (PayPal) zu begleichen. Der Rechnungsbetrag
ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist
Notebook Werkstatt Fulda berechtigt die Auslieferung des Gerätes
bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Gelieferte Waren bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Notebook Werkstatt
Fulda
§10
Versandkosten und Gefahrübergang
Die Versandkosten an Notebook Werkstatt Fulda, zur
Reparaturkostenerstellung sind vom Kunden zu tragen. Der
Rückversand nach einem abgelehnten Kostenvoranschlag sind vom
Kunden zu tragen. Der Versand erfolgt ausschließlich über DHL
als Postpaket (bis 500 € versichert) und gilt nur für
Deutschland ohne Inseln. Eine höhere Versicherungssumme kann auf
Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Mehrkosten erfolgen.
Der Kunde muss einen höheren Versicherungsschutz für den
Rückversand schriftlich per Email, Fax oder postalisch in
Auftrag geben. Porto und Versandkosten für Inseln sind vom
Kunden zu tragen. Mit dem Versand des Gerätes an den Kunden,
spätestens mit Verlassen der Werkstatt geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung des Gerätes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
Frachtkosten trägt.
§11
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Keine Anwendung finden die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den
Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken
abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag Fulda, sofern nicht ein ausschließlicher
Gerichtsstand gegeben ist. (Stand 03.01.2024) |